Urlaub in einem reetgedeckten Ferienhaus direkt am See in Teterow

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN

Inhalt:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Mietgegenstand, Gäste und Schlüssel

§ 3 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe des Ferienhauses

§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

§ 5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters

§ 7 Obliegenheiten und Hinweise

§ 8 Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Das Ferienhaus „Bootshaus Am Teterower See“ in Teterow wird dem Mieter für die angegebene Buchungsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der gemäß Buchung angegebenen Personenzahl (Erwachsene und Kinder) belegt werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter regelt sich nach den nachstehenden Mietbedingungen. Jeder Mieter erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm/ihr mit angemeldeten Personen (Erwachsene und Kinder) diese Bedingungen als allein verbindlich an

§ 2 Mietgegenstand, Gäste und Schlüssel

  1. Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft:
    Bootshaus „Am Teterower See“ in Mecklenburg
    An der Badeanstalt 42
    17166 Teterow
  2. Das reetgedeckte Bootshaus steht auf einem ca. 300 qm großen Gartengrundstück in einer Bootshauskolonie mit direktem Zugang zum Wasser und hat eine Wohnfläche von ca. 70 qm. Eine kostenlose Parkmöglichkeit befindet sich vor dem Haus. 
  3. Das Ferienhaus ist vollständig eingerichtet und möbliert. Es umfasst ein Wohn-/Esszimmer mit offener Küche sowie ein Bad mit Dusche/WC in der unteren Etage. In der oberen Etage befinden sich ein abgeschlossenes Schlafzimmer mit Doppelbett (180 x 200 cm) sowie ein offenes Schlafzimmer mit Doppelbett (160 x 200 cm).
  4. Das Haus ist ein Sommerhaus und von April bis Oktober nutzbar. Alle Räume sind mit elektrischen Heizungen beheizbar.
  5. Das Haus ist ein Nichtraucherhaus und kann mit max. 4 Personen genutzt werden. Haustiere sind nicht erlaubt.
  6. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustürschlüssel.

§ 3 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe des Ferienhauses

  1. Am Anreisetag steht dem Mieter das Ferienhaus ab 16 Uhr zur Verfügung.
  2. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10 Uhr freizuziehen.
  3. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache und unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Am Abreisetag ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben. Dazu gehören auch das Spülen des Geschirrs bzw. das Leeren der Spülmaschine, das Entleeren des Mülls sowie das Abziehen der Betten.

§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

  1. Ein Ruderboot, Wasser, Müllentsorgung und Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.
  2. Die Kosten für Strom werden zusätzlich nach Verbrauch mit 40 Cent/kWh abgerechnet. Sollten die zum Mietzeitpunkt gültigen Stromkosten > 40 Cent/kWh sein, wird der Strompreis angepasst und dementsprechend abgerechnet. Der Zähleranfangs- und ‑endstand wird durch den Vermieter abgelesen. Die Stromkosten werden von der Kaution (s. § 3 Absatz (3)) einbehalten.
  3. Bei Buchung wird eine Kaution erhoben, die - abzüglich der Stromkosten - nach Abreise und ordnungsgemäßer Übergabe des Ferienhauses innerhalb von 14 Tagen auf das vom Mieter angegebene Konto zurücküberwiesen wird. Eine Barerstattung ist nicht möglich. Die Kaution ist mit dem Restbetrag spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen.
  4. Ein Wäschepaket (Bettwäsche sowie 2 Handtücher) kann vom Mieter bei Bedarf pro Person dazu gebucht werden.
  5. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung im Voraus per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto. Kartenzahlung sowie Barzahlung sind nicht möglich.
  6. Mit Vertragsschluss ist zunächst eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 20 % der Gesamtmietsumme. Spätestens vier Wochen vor Reiseantritt wird der komplette Rechnungsbetrag fällig. Alternativ können Sie mit Vertragsschluss den gesamten Betrag auf einmal entrichten.
  7. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Ferienhaus anderweitig zu vermieten.

§ 5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

  1. Die Stornierungsmöglichkeit ist eine freiwillige Leistung von uns als Vermieter. Unbenommen davon gelten die Regelungen des BGB für befristete Mietverträge. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sollte der Mieter verhindert sein, die bereits gebuchte Reise antreten zu können, gelten die folgenden Bestimmungen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung entstehen folgende Kosten:               

    ab 60 Tage vor Anreise                          20 % des Gesamtrechnungsbetrags
    ab 28 Tage vor Anreise                          80 % des Gesamtrechnungsbetrags
    ab 14 Tage vor Anreise                          90 % des Gesamtrechnungsbetrags
     
  2. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail oder Brief) an uns als Vermieter zu erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
  3. Selbstverständlich sind wir bemüht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Sollte dies gelingen, werden die dabei erzielten Einnahmen mit den Stornierungsgebühren verrechnet.
  4. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Das Ferienhaus einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend durch den Mieter zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
  2. Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück und/oder in/an dem darauf befindlichen Ferienhaus und/oder an sonstigen Gegenständen im Ferienhaus bzw. auf dem Grundstück, so haftet dieser für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf.
  3. Mängel, die bei Übernahme des Ferienhauses und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
  4. Der Vermieter haftet nicht für im Ferienhaus verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  5. Die bei Buchung angegebene Anzahl an Mitreisenden darf nicht überschritten werden bzw. muss vorab schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden.

§ 7 Obliegenheiten und wichtige Hinweise

  1. Bitte respektieren Sie, dass das Ferienhaus ein Nichtraucherhaus ist!
  2. Wir bitten außerdem um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet ist.
  3. Das Ferienhaus befindet sich in einer Bootshauskolonie am Teterower See und hat direkten Wasserzugang. Wir empfehlen Gästen mit kleinen Kindern diesbezüglich besondere Achtsamkeit. Außerdem achten Sie bitte auf Ruhezeiten in der Kolonie, besonders zur Mittagszeit und in den Nachtstunden.
  4. Die Bausubstanz des Ferienhaues enthält viel Holz, das Dach des Hauses besteht aus Reet. Daher ist der Umgang mit offenem Feuer verboten. Zum Grillen darf ausschließlich ein Elektrogrill verwendet werden.
  5. Das Ferienhaus liegt in der Natur, bitte verhalten Sie sich dementsprechend. Auf dem Teterower See sind Benzin-Motorboote verboten.

§ 8 Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

  1. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten insbesondere wenn:
  • die Anreise mit mehr Personen als gemäß Buchungsbestätigung angegeben und/oder mit Haustieren erfolgt,
  • das Nichtrauchergebot im Ferienhaus missachtet oder fahrlässig mit offenem Feuer umgegangen wird,
  • es trotz Ermahnungen wiederholt zu ruhestörendem Lärm kommt.

    In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Burg.

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